Stornierungsbedingung
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Stornierungsbedingung
In vielen Fällen könnten Sie von einer Reiserücktrittsversicherung profitieren. Es gibt verschiedene Umstände, darunter Gesundheit, Unterkunft, Transport oder die persönliche Lebens- und Arbeitssituation, die Ihnen erlauben, die Reiserücktrittsversicherung zu verwenden, wenn sie Sie dazu zwingen, Ihre Reise zu stornieren oder frühzeitig zu beenden:
· Im Falle eines schweren Unfalls, schwerer Krankheit oder des Versterbens Ihrer selbst, eines Familienmitglieds (ersten und zweiten Grades) oder von jemandem, mit dem Sie zusammenleben.
· Im Falle des Versterbens eines guten Freundes während der Reise.
· Im Falle des Versterbens eines Familienmitglieds (dritten Grades).
· Im Falle der Beschädigung der gebuchten Unterkunft.
· Im Falle von (Komplikationen bei) einer Schwangerschaft nach der Buchung der Reise.
· Falls es Ihnen unerwarteterweise aus medizinischen Gründen nicht gestattet ist, sich wie vorgeschrieben impfen zu lassen.
· Im Falle von materieller Beschädigung Ihres Eigentums, Ihrer Unterkunft oder Geschäftsgebäude, die Ihre Anwesenheit erfordert.
· Falls Ihr Transportmittel auf der Fahrt an Ihr Reiseziel irreparabel beschädigt wird.
· Falls Ihr Transportmittel oder Wohnwagen/Wohnmobil durch einen Zusammenstoß, Diebstahl oder Feuer irreparabel beschädigt wird.
· Im Falle von Arbeitslosigkeit innerhalb eines Monats vom Ende der Reise.
· Wenn Sie durch die Rechtsvorschriften zur Arbeitslosigkeit eine neue Beschäftigung antreten.
· Wenn Sie eine neue Mietunterkunft erhalten, ehe die Reise beginnen sollte.
· Wenn Sie eine Unterkunft käuflich erwerben. Die Unterkunft wird vor Ihrer Reise oder während Ihrer Reise übergeben oder übertragen.
· Im Falle einerScheidung nach Buchung der Reise.
· Falls Sie unerwarteterweise ein Examen oder einen Test nach Ihren Abschlussexamen für eine mehrjährige Schulausbildung wiederholen müssen.
· Im Falle einer unerwarteten Ablehnung eines Visumantrags.
· Wenn Ihr Reisebegleiter aus einem zulässigen Grund storniert, was Sie zwingen würde, allein zu reisen.
· Im Falle der unerwarteten Zuteilung eines Adoptivkindes.
· Im Falle einer Organspendenoperation.
· Im Falle von Diebstahl oder Verlust von Reisedokumenten am Tag der Abreise.
· Im Falle der unerwarteten Stornierung eines Teils der zusammengestellten Reise durch Naturkatastrophen, Terrorismus, innenpolitische Unruhen, kaputte Transportmittel, Streiks oder Überbuchung.
PS: In allen Fällen müssen schriftliche Nachweise vorgelegt werden.